Alternative Streitbeilegung
gem. § 19 Abs 3 AStG
Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen.
Hinweis zur Streitschlichtung gem. § 19 Abs 3 AStG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.